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Präsidentschaftswahlen im Iran (18. Juni)

Staatliche Hetzkampagnen müssen enden

Verlassenes Dorf in Kurdistan.

Am kommenden Sonntag, den 18. Juni, wählt die Bevölkerung der Islamischen Republik Iran einen neuen Präsidenten. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) befürchtet, dass keiner der Kandidaten wirkliche Glaubensfreiheit zulassen wird. Doch zumindest die staatlichen Hetzkampagnen gegen die Bahá’í und andere religiöse Minderheiten müssten enden, fordert die Menschenrechtsorganisation. „Die systematische staatliche Verfolgung der etwa 300.000 Bahá’í im Iran droht zu eskalieren, insbesondere im Strafrecht und bei Verwaltungsvorschriften. Die bloße Zugehörigkeit zu einer nicht-anerkannten religiösen Minderheit, wie dem Bahá’í-Glauben, wurde kürzlich gesetzgeberisch unter Strafe gestellt. Gezielt wird an den Schulen nach Bahá’í-Kindern gesucht. Ihnen droht eine Zwangsislamisierung“, berichtet der GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido. Auch um die Rechte der ethnischen Minderheiten stünde es schlecht. Die kurdischen, ahwazischen, belutschischen, aserbaidschanischen und turkmenischen Bevölkerungsgruppen bräuchten sprachliche und kulturelle Rechte sowie eine regionale Selbstverwaltung.

Stattdessen verstärkten die Behörden in einigen Provinzen die Kontrollen, um die Bewegungsfreiheit für Angehörige von Minderheiten zu beschränken. „Zugleich läuft eine bespiellose mediale Hetzkampagne gegen Bahá’í, aber auch gegen die Minderheit der christlichen Konvertiten und zwar auf allen Medienkanälen. Im Fernsehen und Radio, in Zeitungen, auf Websites und Social-Media-Plattformen, in Büchern, Bildungsseminaren, Ausstellungen und sogar in Straßengraffiti wird gegen diese Minderheit gehetzt. Das soll Gewalt und Übergriffe legitimieren“, erläutert Sido.

Als Hassan Rohani Anfang 2013 zum neuen Präsidenten gewählt wurde, hätten viele noch auf eine Verbesserung der Lage der Menschen-, Frauen- und Minderheitenrechte gehofft. Rohani galt als reformorientiert. Doch während seiner Amtszeit stieg die Zahl der Hinrichtungen und die Lage der Menschenrechte hat sich dramatisch verschlechtert. „Allein 2020 wurde 246 Mal die Todesstrafe vollstreckt. Zusammen mit langjährigen Haftstrafen für Oppositionelle schürt das ein Klima der Angst“, erklärt Sido. So solle erreicht werden, dass niemand im Iran die Macht des Mullah-Regimes in Frage zu stellen wage.

Staatspräsident Hassan Rohani darf nach zwei Amtszeiten nicht erneut antreten. Unter den 592 ursprünglich Kandidierenden waren auch 40 Frauen. „Ende Mai hat dann der Wächterrat unter der Leitung des Obersten Führers Ali Chamene’i entschieden, nur sieben Kandidaten zuzulassen. Diese sieben Männer gehören allesamt zum Establishment des schiitisch-islamistischen Regimes“, so Sido. „Darum wird die Wahlbeteiligung nach unseren Recherchen nur bei 35 bis 40 Prozent liegen, auch wenn der Oberste Führer leere Proteststimmzettel für haram, also für verboten erklärt hat.“ Unter den 10 Millionen Angehörigen der kurdischen Minderheit dürfte die Wahlbeteiligung noch niedriger ausfallen. Das Regime ist in Iranisch-Kurdistan besonders unpopulär.