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Rückzug von VW aus Xinjiang/Ostturkestan ein „Trauerspiel“ – Menschenrechtslage mit keinem Wort erwähnt

Bozen, Göttingen, 27. November 2024

Demonstration vor dem VW-Werk in Wolfsburg im Februar 2024. Foto: Hanno Schedler/GfbV

„Es ist ein Trauerspiel, dass sich VW erst aufgrund von wirtschaftlichen Gegebenheiten dazu entschlossen hat, das Werk in der Uiguren-Region Xinjiang/Ostturkestan aufzugeben. Der Konzern hat seine eigenen Leitlinien zur Achtung der Menschenrechte mit Füßen getreten. Eine Anerkennung der verheerenden Menschenrechtslage vor Ort fehlt noch immer, auch in seiner aktuellen Erklärung erwähnt der Konzern diese mit keinem Wort“, sagt Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zum angekündigten Verkauf des Werks.

„Bereits seit 2014 dokumentieren wir die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren und anderen Turkvölkern rund um das Werk. Seit einem Jahrzehnt gibt es Beweise für massive Menschenrechtsverstöße, Zwangsarbeit und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Uiguren. Gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen haben wir VW immer wieder auf die verheerende Lage vor Ort hingewiesen und auf einen Rückzug des Unternehmens aus der Region gedrängt. Der Konzern hat diese Hinweise jahrelang ignoriert und hingenommen. Durch seine Präsenz hat VW unweigerlich die Opfer von Menschenrechtsverstößen verhöhnt“, kritisiert die Menschenrechtlerin.

Die Begründung von VW, sich aus wirtschaftlichen Gründen aus der Region zurückzuziehen, stehe in einer Reihe von Entscheidungen des Konzerns, Profit über Menschenrechte zu stellen. „Ein von VW durchgeführtes Audit in dem Werk in Xinjiang/Ostturkestan, das keine Hinweise auf Zwangsarbeit fand, war ein gezieltes Täuschungsmanöver, um die Weste des Konzerns reinzuwaschen. Wir haben die Ergebnisse des Audits stark angezweifelt und uns in diesem Monat erneut an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, Mitglied im VW-Aufsichtsrat, gewendet, um Konsequenzen zu fordern.“

„Ein Unternehmen darf seine Augen nicht davor verschließen, dass sein Geschäftspartner Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Der VW-Konzern muss sich dazu verpflichten, in Zukunft die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umzusetzen“, fordert Causevic. „Menschenrechte sind universell und unteilbar und gelten auch für Uiguren, Kasachen und andere Minderheiten. Bei künftigen Investitionsentscheidungen muss VW die Menschenrechtslage vor Ort berücksichtigen.“

In der Region Xinjiang/Ostturkestan werden Uiguren und andere Minderheitenangehörige von der chinesischen Regierung systematisch unterdrückt. Dabei begeht die Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie willkürliche Verhaftungen, gewaltsames Verschwindenlassen sowie kulturelle und religiöse Verfolgung. Neben den „Umerziehungslagern“ werden mittlerweile unter dem Vorwand der „Armutsbekämpfung“ und, um „überschüssige ländliche Arbeitskräfte“ zu verteilen, Uiguren und Kasachen gegen ihren Willen in Staatsbetriebe gebracht, wo sie Zwangsarbeit leisten müssen.